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F.A.Q. Immobilienmakler

Warum einen Immobilienmakler beauftragen?

Ihr Immobilienmakler kennt den Immobilienmarkt wie kein anderer. Deshalb ist er immer einen Schritt voraus: geplante Bauvorhaben, ein schönes Grundstück das bald zum Verkauf ansteht oder ein günstiger Notverkauf. Die Salzburger Immobilienmakler erfahren als erster davon. Klar, dass Sie als Kunde von diesem Informationsvorsprung profitieren.

Welche Leistungen erbringt der Immobilienmakler?

Ihr Immobilienmakler recherchiert den Grundbuchstand und ermittelt die Objektdaten. Er inseriert die Immobilien, bewirbt sie im Internet und arbeitet anschauliche Exposés aus. Er erhebt die Bedürfnisse des Wohnungssuchenden, organisiert Besichtigungstermine und informiert über das anzumietende Objekt und seine Nutzung. Er berät beide Seiten des Geschäfts über alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte, bringt die oftmals divergierenden Interessen zum Ausgleich und ist vielfach auch an der vertraglichen Abwicklung beteiligt.

Haftet der Immobilienmakler für seine Tätigkeit?

Ihr Immobilienmakler haftet für seine Beratungsleistung und ist dafür mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich ausgestattet.

Kann der Immobilienmakler auch ohne Maklervertrag für mich tätig werden?

Der Immobilienmakler braucht zum Tätigwerden für seinen Kunden einen Vertrag, dennoch gilt stets: Das Maklerrecht kennt nur das Erfolgsprinzip. Der Kunde zahlt nur, wenn das Hauptgeschäft (Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertag) aufgrund der verdienstlichen Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist.

Welchen Vorteil hat ein Alleinvermittlungsauftrag?

Während bei einem schlichten Maklervertrag für Vermieter oder Verkäufer auch mehrere Immobilienmakler mit der Suche nach Interessenten beauftragt werden können, wird bei einem Alleinvermittlungsauftrag exklusiv ein Makler zur Vermittlung bestimmt. Ein Alleinvermittlungsauftrag wird nur auf eine angemessene Dauer abgeschlossen, bei Verbrauchern bis max. 6 Monate. Beim Alleinvermittlungsauftrag ist der beauftragte Makler verpflichtet aktiv nach Interessenten zu suchen und sich nach Kräften und Zustandekommen eines Geschäfts zu bemühen.

Kann ich einen Maklervertrag kündigen?

Ein schlichter Maklervertrag kann jederzeit gekündigt werden. Der Alleinvermittlungsauftrag nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer.

Ist die Besichtigung einer Immobilie mit dem Immobilienmakler kostenlos?

Jede Besichtigung eines Objektes mit einem Makler ist kostenlos. Der Immobilienmakler erhält nur eine erfolgsabhängige Provision bei Zustandekommen des Miet- oder Kaufvertrages, deshalb wird er Sie vor der Besichtigung auffordern für diesen Erfolgsfall einen Maklervertrag mit ihm abzuschließen.

Braucht jedes Objekt einen Energieausweis?

Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind für bewohnbare Objekte (ausgenommen Denkmalschutzobjekte) verpflichtet den Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. Auch in Immobilienanzeigen, in Print- und Onlinemedien sind gemäß Energieausweis der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor des Objektes anzugeben.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist 10 Jahre ab der Ausstellung gültig.

Wann entsteht eine Provisionspflicht gegenüber dem Immobilienmakler?

Der Immobilienmakler schließt mit jedem Abgeber oder Interessenten einen schriftlichen Maklervertrag ab. Sofern das vereinbarte Miet- oder Kaufgeschäft zustande kommt, hat der Makler Anspruch auf Provision.

Wie hoch ist die Provisionspflicht bei Kaufverträgen?

Bei Kauf, Verkauf und Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen trägt die Provision 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% Ust (bei einem Kaufpreis unter 48.448,49€ beträgt die Provision 4% bzw. max. 1.453,46€).

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

Beim Kauf einer Immobilie oder Wohnung fallen einige Nebenkosten an, die zu Lasten des Käufers gehen. Bemessungsgrundlage für die Nebenkosten bildet in der Regel der Kaufpreis des Objektes.

  • 3,5% Grunderwerbssteuer
  • 1,1% Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht)
  • Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarungen im Rahmen der Tarifordnung
  • 1,2% Grundbuchseintragungsgebühr für allfällige Pfandrechte