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  • 10.05.2016
Handwerkerbonus

Ab Juni: Wieder Handwerkerbonus!

Privatpersonen, die ihren Wohnraum von Handwerkern sanieren lassen, können die Förderung beantragen. Ziel ist es, durch den Handwerkerbonus die redliche Wirtschaft zu stärken und Schwarzarbeit zu bekämpfen. 20 Millionen stellt die Regierung heuer und 2017 für den Handwerkerbonus zur Verfügung und erfüllt damit die Forderung der Wirtschaftskammer nach der Neuauflage dieser Förderung.

Gefördert werden können Arbeiten, die ab dem 1. Juni 2016 durchgeführt werden.

Maximal 600 Euro pro Person und Jahr

Der Handwerkerbonus fördert Arbeiten im Bereich der Wohnraumrenovierung, Wohnraumerhaltung und Wohnraummodernisierung, wenn die betroffenen Gebäudeteile den eigenen Wohnzwecken des Förderungswerbers, also Eigentümers oder Mieters, im Inland dienen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen von legalen Unternehmen mit entsprechender Gewerbeberechtigung durchgeführt werden. Zum Nachweis der Leistungen braucht der Förderwerber eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, auf der die Fahrtkosten gesondert ausgewiesen werden. Gefördert werden maximal 20 Prozent der förderbaren Kosten. Ein Antragsteller kann pro Jahr maximal 3000 Euro – exklusive Umsatzsteuer – an förderbaren Kosten geltend machen. Die maximale Förderung beträgt somit 600 Euro pro Jahr und Förderungswerber.